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AGB

der Firma RICHTER-TELEFON-TECHNIK

Inhaber: Lutz Richter


1. Allgemeines.

1.1 Für alle Geschäftsbeziehungen im Rahmen unserer Lieferungen, Leistungen, Angeboten und sonstigen rechtsgeschäftlichen Handlungen zwischen  der RTT – Richter-Telefon-Technik (im Folgenden RTT) und dem Kunden / Besteller gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.  Spätestens mit der Bestellung der Ware oder/und der Leistung erklärt der Kunde / Besteller sein uneingeschränktes und vorbehaltloses Einverständnis zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen von RTT.

 

1.2 Abweichungen und Ergänzungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die RTT. Diese  allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die RTT in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers Leistungen vorbehaltlos erbringt.

 

1.3 Die Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarungen auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

 

1.4 Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder auf Grund vertraglicher Vereinbarungen abgeändert werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

1.5. Kunden und Besteller i.S.d. allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Für beide gelten die nachfolgenden Bestimmungen gleichermaßen, es sei denn, es ergibt sich etwas anderes aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der RTT.

 

2. Angebote, Leistungen.

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum vorbehalten. Geringfügige Abweichungen von technischen Daten und Leistungsbeschreibungen unterliegen handelsüblichen Abweichungen, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, gelten nicht als Mangel und behalten wir uns ebenso wie technische Verbesserungen vor. Abbildungen, Beschreibungen, Verbrauchs-, Gewichts- und Maßangaben in Prospekten u.ä. sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart sind.

 

2.2  Der Vertrag und damit verbundene Lieferumfang kommt erst durch schriftliche Bestätigung durch die RTT verbindlich zustande, spätestens jedoch wenn der Besteller / Kunde die Ware mittels Unterzeichnung eines Liefernachweises entgegennimmt.

 

2.3  An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

 

3. Lieferung.

3.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform, sofern sie nicht nach Vertragsabschluss getroffen werden.

 

3.2 Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung des Kunden.

 

3.3 Transportversicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.

 

3.4 Höhere Gewalt und andere, von uns nicht verschuldete Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, insbesondere Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferer, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Werkstoff- oder Energiemangel, berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer noch angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.

 

3.5 Wird ein durch uns schriftlich zugesagter Liefertermin oder die unter Ziffer 3.1 S. 2 angegebene Lieferzeit  von uns schuldhaft um mehr als 10 Tage überschritten, so kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Im Falle der Nichteinhaltung der Nachfrist kann der Kunde durch schriftliche Anzeige vom Vertrag /Auftrag zurücktreten. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit nicht mit der Bestellung ein besonderes Interesse an einheitlicher Gesamtlieferung zum Ausdruck gebracht wird.

 

4. Gefahrenübergang.

4.1 Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Dies gilt nicht, wenn der Besteller / Kunde ein  Verbraucher ist und in dieser Funktion die Bestellung

aufgibt. In diesem Fall geht die Gefahr mit Übergabe der Ware auf den Besteller / Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden, durch höhere Gewalt oder aus ähnlichen Gründen verzögert, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald ihm die Lieferbereitschaft mitgeteilt ist. Auf Wunsch und Kosten des Kunden schließen wir die von ihm verlangte Versicherung für die Dauer der Verzögerung ab. Etwaige Rücksendungen durch den Kunden haben in jedem Falle frachtfrei und auf eigene Gefahr zu erfolgen.

 

5. Preise.

Unsere Preise verstehen sich ausschließlich der Kosten für Versand, Verpackung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wegezeit sowie der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Mögliche Preisänderungen werden rechtzeitig vor Auftragsausführung mitgeteilt.

 

6. Eigentumsvorbehalt.

6.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

 

6.2 Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Das Eigentum geht erst dann über, wenn alle Zahlungen, gegebene Schecks, ein-schließlich aller Nebenkosten, beglichen sind.

 

6.3 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die RTT nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die RTT behält sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.  

 

6.4 Bei Zahlung mit Scheck gilt nur der Tag der Einlösung. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, die Ware auf unser erstes Anfordern hin, an uns herauszugeben. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benach-richtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Wir sind berechtigt, Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen abzutreten.

 

7. Zahlung.

7.1 Die Zahlung hat, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Wir können jedoch die Belieferung auch von Zahlung Zug um Zug oder einer Vorauszahlung abhängig machen. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.

 

7.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluß wesentlich oder werden uns nach Vertragsabschluß Anhaltspunkte für eine von vornherein ungünstige Vermögenslage bekannt, so können wir auf alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch soweit sie gestundet sind, sofortige Zahlung verlangen; dies gilt auch, wenn wir Schecks hereingenommen haben. Unter denselben Voraussetzungen können wir bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen.

 

7.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

8. Gewährleistung, Mangelhaftung.

8.1 Gewährleistungen richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung von Anwenderhinweisen oder fehlerhafte und nachlässiger Behandlung sowie natürliche Abnutzung bzw. Verschleiß entstanden sind.

 

8.2 Unternehmer müssen der RTT offensichtliche Mängel 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Kommt der Unternehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Geltendmachung von diesbezüglichen Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. 

 

8.3 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Für gebrauchte Sachen gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer seiner Verpflichtung aus Ziffer 8.2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt.

 

8.4. Bei berechtigter Beanstandung beheben wir die Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung, Ersatzteillieferung oder Minderung. Vorstehender Satz gilt nicht im Bezug auf die Bestellung von Verbrauchern. Weitergehende Rechte aus Mängelansprüchen bestehen nicht. Durch Instandsetzung der gelieferten Waren werden die ursprünglichen Gewährleistungspflichten nicht unterbrochen.

 

9. Haftungsbeschränkungen.

9.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmen. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich auch auf gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der RTT, insofern der Kunde Ansprüche gegenüber diesen geltend macht.

 

9.2 Von dem unter Ziffer 1 dargelegten Haftungsausschluss nicht betroffen sind Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragsverletzungen sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Zwecks notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der RTT, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls unberührt blieben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.    

 

9.3 Unsere Haftung ist jedoch in allen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzteillieferungen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

10. Anträge, Genehmigungen.

10.1 Anträge und Genehmigungen für Fernmeldeanlagen, insbesondere für bestimmte Leitungen, Leistungen und Frequenzen, sind vom Kunden selbst bei den dafür zuständigen Behörden, Netzbetreibern bzw. Koordinationsverbänden der Wirtschaft, z.B. Deutsche Telekom AG, zu stellen bzw. zu veranlassen. Wir können dem Kunden dazu nur unverbindlich Auskunft ohne Gewähr und Haftung erteilen. Ausgenommen ist der Fall, daß der Kunden uns einen gesonderten, vergütungspflichtigen Beratungs- und Planungsauftrag erteilt.

 

11. Widerrufsbelehrung (nur für Verbraucher).

11.1 Widerrufsrecht

 

Der Kunde / Besteller kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der der RTT obliegenden Informationspflichten gem. Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

 

RICHTER-TELEFON-TECHNIK

Tittmannstraße 17

D-01309 Dresden

 

11.2 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Besteller die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden / Besteller etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermieden werden, indem die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen wird und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Der Besteller / Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesendeten Sache einen Betrag in Höhe von € 40 nicht übersteigt oder wenn der Besteller / Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Besteller / Kunden kostenfrei.

Bitte kontaktieren Sie uns vor einer Rücksendung, damit wir Ihnen die dafür notwendigen Unterlagen erstellen können.

 

12. Sonstiges.

12.1 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Dresden. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

12.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zu verfahren.

 

Dresden, 30.05.2011